Allgemeine Geschäftsbedingungen

     1. Allgemein

1.1 Es folgen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (=AGB) der Werbegrafik Schulz UG (haftungsbeschränkt),
Sitz: Weißenburger Straße 10, 91792 Ellingen (Impressum:
https://www.werbegrafik-schulz.de/impressum/ ) im Folgenden „WERBEGRAFIK
SCHULZ“ genannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
Aufträge, Kunden und Verträge von WERBEGRAFIK SCHULZ
.

1.2. Kunden von WERBEGRAFIK SCHULZ sind Verbraucher oder
Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die
ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische
Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt.

1.3. Entgegenstehende AGBs des Auftraggebers
werden nicht zum Vertragsinhalt.
Eine Bestätigung des Auftrages oder
Angebotes geht mit der Annahme der AGB einher. Bei widersprüchlichen
Bestimmungen gelten, insofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden,
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
WERBEGRAFIK SCHULZ, welchen der
Vertragspartner ausdrücklich zustimmt.

1.4. Die Angebote von WERBEGRAFIK SCHULZ richten sich
ausschließlich an Interessenten/Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Sämtliche Leistungen erfolgen uneingeschränkt auf Basis dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.

1.5. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen können auf der Webseite von
WERBEGRAFIK SCHULZ eingesehen und
gegebenenfalls ausgedruckt werden.

 

2. Auftragsabwicklung

2.1. Nach erfolgter Anfrage schreibt WERBEGRAFIK SCHULZ ein individuelles
Angebot. Dieses Angebot ist an den Interessenten zu adressieren. Der
Interessent hat anschließend 14 Tage Zeit, um das Angebot anzunehmen, bevor das
Angebot seine Gültigkeit verliert. Falls sich durch den potenzielle
Auftraggeber Änderungen ergeben oder es Preisanpassungen von Subunternehmern
gibt wird das Angebot erneuert.
Aufträge
bis zu € 500,00 netto sowie Aufträge im Rahmen laufender Arbeiten bedürfen
nicht der Einholung von Kostenvoranschlägen und keiner vorherigen schriftlichen
Genehmigung.

2.2. WERBEGRAFIK SCHULZ ist berechtigt, die
ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder von Dritten als Freelancer
erbringen zu lassen. Die Ablehnung eines solchen Dritten durch den Auftraggeber
ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Die Schutz- und
Sorgfaltspflichten erlegt
WERBEGRAFIK SCHULZ dem entsprechenden Dritten auf. Damit
gelten die AGB auch für Leistungen, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen von
WERBEGRAFIK SCHULZ erbracht werden.

2.3. Die Erteilung des Auftrages bedarf
der Schriftform. Mündliche Bestätigungen und Änderungen müssen schnellstmöglich
schriftlich vom Auftraggeber nachgereicht werden.

2.4. WERBEGRAFIK SCHULZ ist berechtigt,
Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung sie vertragsmäßig
mitwirken, im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der
Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

2.5. Der Käufer ist für die Richtigkeit
(inhaltlich und technisch) seiner Druckdaten selbst verantwortlich. Für
mangelhafte Druckergebnisse aufgrund fehlerhafter Daten übernimmt der
Auftraggeber allein die Haftung.

2.6. Nach Abschluss einzelner
Projektphasen, erhält der Auftraggeber Entwürfe oder Konzepte und damit die
Möglichkeit Korrekturschleifen einzufordern. Eine einmalige Korrekturschleife
ist dabei kostenfrei im Angebot enthalten. Weitere Korrekturen oder Änderungen
sind kostenpflichtig. Hat der Käufer dem übermittelten Korrekturabzug nicht
unverzüglich spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich
widersprochen, gilt der Korrekturabzug als genehmigt. Der Auftrag wird von
WERBEGRAFIK SCHULZ nach dem Korrekturabzug
ausgeführt. Spätere Mängelrügen des Käufers sind ausgeschlossen.

2.7.Eine Abnahme der Leistung gilt auch
dann als erfolgt, wenn nicht innerhalb von 10 Werktagen (Montag bis Freitag;
Bayrische Feiertage ausgeschlossen) nach Abliefern der Leistung ein Widerspruch
des Auftraggebers erfolgt ist.

2.8.Bei Verzögerungen der
Leistungserbringung durch Fehlen der Abnahme, übernimmt
WERBEGRAFIK SCHULZ keine Haftung für
entstandene Mehrkosten oder eventuell entgangenen Gewinnen.

 

3.Leistungsbereich

3.1. Nach Annahme des Auftragsangebotes
setzt
WERBEGRAFIK SCHULZ die besprochenen Leistungen im Rahmen der Dienstleistungen, welche sich
auf der Website befinden, um.

3.2.Vom Kunden angeforderte Muster
werden diesem von
WERBEGRAFIK SCHULZ in Rechnung gestellt. Eine Rückgabe der Muster an WERBEGRAFIK SCHULZ scheidet aus. WERBEGRAFIK SCHULZ hat das Urheberrecht
und das geistige Eigentum an allen dem Käufer übersandten Mustern. Dies gilt
auch dann, wenn die Muster vom Käufer bezahlt werden. Sofern der Käufer
aufgrund der Bemusterung von
WERBEGRAFIK SCHULZ den Auftrag durch einen anderen
Hersteller ausführen lässt, verpflichtet sich der Käufer, den
WERBEGRAFIK SCHULZ entstandenen Schaden
zu ersetzen. Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen behält
WERBEGRAFIK SCHULZ sich vor.

3.3.Wird der Auftrag von Seiten des
Auftraggebers vor Abnahme der Leistung storniert, so ist
WERBEGRAFIK SCHULZ berechtigt, eine
Vergütung von 50% der ursprünglichen Vergütung für bereits erbrachte Leistungen
und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag gemacht wurden, zu
verlangen.

3.4. WERBEGRAFIK SCHULZ gibt keine
juristische Beratung.
WERBEGRAFIK SCHULZ
ist von der Haftung zu Produkten des Kunden ausgeschlossen. Der Kunde hat zur
Überprüfung der Wettbewerbs- oder Markenschutzrechte juristische Beratung
einzuholen.
Für Inhalte, die der Auftraggeber an WERBEGRAFIK SCHULZ übermittelt, wie
Bilder, Videos, Grafiken und andere, übernimmt
WERBEGRAFIK SCHULZ keine Verantwortung
über die rechtliche Zulassung. Die Prüfung nach der Verletzung der Rechte
Dritter obliegt immer allein dem Auftraggeber.

 

4.Pflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich
alle notwendigen Informationen in einem gängigen digitalen Format zur Verfügung
zu stellen. Dazu gehören auch nötige Berechtigungen und Zugriffsrechte. Falls
der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nachkommt und es aufgrund dessen zu
Verzögerungen kommt, können keine Ansprüche gegenüber
WERBEGRAFIK SCHULZ geltend gemacht
werden

4.2. Der Auftraggeber ist für die
Datensicherung verantwortlich, falls diese verloren gehen, kann
WERBEGRAFIK SCHULZ nicht haftbar gemacht
werden.

 

5. Lieferfrist und Lieferverpflichtung

5.1. Lieferfristen oder Liefertermine
werden zwischen dem Kunden und
WERBEGRAFIK SCHULZ in jedem Einzelfall gesondert
vereinbart.

5.2. Die Lieferverpflichtungen von WERBEGRAFIK SCHULZ sind erfüllt,
sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der
Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem
Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

 

6. Zahlung

6.1.Die vereinbarte Vergütung gemäß dem
bestätigten Angebot ist verbindlich. Die Preise verstehen sich immer netto
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei der Vereinbarung von dauerhafter
Betreuung wird monatlich abgerechnet.

6.2. WERBEGRAFIK SCHULZ ist berechtigt, alle
vom Kunden bestellten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Kunde die
Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder diese nicht veröffentlicht werden. Leistungen,
welche nicht im Angebot aufgeführt sind rechnen
WERBEGRAFIK SCHULZ separat ab.

6.3. Rechnungen sind ohne Abzüge
innerhalb von 14 Werktagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe, Mahnungs- und Einziehungskosten an. Im Verzugsfall können erbrachte
Dienstleistungen (z.B. Internetseiten) für den Zugriff gesperrt werden. Die
bestellten Unterlagen und Dienstleistungen werden erst nach vollständiger
Begleichung der übermittelten Rechnung bzw. bei Ratenzahlung der ersten Rate
übersandt.

6.4. Bei Einzelaufträgen oder
zusätzlichen Leistungen die einen Wert von 500€ netto nicht übersteigen, ist
die Vorlage von Angeboten nicht nötig. Außerdem können solche Aufträge mündlich
oder mit einer formlosen E-Mail bestätigt werden. Eine schriftliche Bestätigung
ist nicht notwendig.

6.5. Die Zahlung von WERBEGRAFIK SCHULZ an Dritte
(Subunternehmer) erfolgt mit Zahlungseingang des Kunden zum jeweiligen Projekt
bei
WERBEGRAFIK SCHULZ. Ebenso verhält es sich mit Provisionszahlungen von WERBEGRAFIK SCHULZ an Dritte.

 

7. Kündigungsfrist

7.1. Der Vertrag gilt bei dauerhafter
Begleitung für unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt in diesen Fällen
einen Monat zum Monatsende. Bei der einmaligen Buchung von einzelnen Projekten
endet der Vertrag mit der vollständigen Leistungserbringung durch den Anbieter.

 

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

8.1. Es ist dem potenziellen Auftraggeber
untersagt, von
WERBEGRAFIK SCHULZ erhaltene Informationen oder Dateien, ohne vorherige schriftliche Bestätigung
von
WERBEGRAFIK SCHULZ, an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Die Werke, Informationen
oder Dateien unterliegen dem geistigen Eigentum von
WERBEGRAFIK SCHULZ.

8.2. WERBEGRAFIK SCHULZ hat an allen
erstellten Werken und Leistungen von
WERBEGRAFIK SCHULZ das alleinige
Eigentumsrecht und Copyright.
WERBEGRAFIK SCHULZ räumt dem Auftraggeber durch Zahlung
der Vergütung das entsprechende Nutzungsrecht ein. Änderungen oder
Bearbeitungen der erstellten Werke sowie die Weitergabe der Nutzungsrechte an
Dritte sind untersagt oder separat zu vergüten. Diese Vergütung richtet sich
nach dem Volumen des Projektes (z.B. Website) und ist nach individueller
Absprache, mindestens jedoch 50% des Projektvolumens zu entlohnen. Für
abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleibt das alleinige Nutzungsrecht
bei
WERBEGRAFIK SCHULZ.

8.3. Vorlagen, Dateien und sonstige
Arbeitsmittel (insbesondere digitale Datenträger, Fotos, Filme, Modelle,
Originalillustrationen usw.), die von
WERBEGRAFIK SCHULZ erstellt werden oder WERBEGRAFIK SCHULZ erstellen lässt
bleiben Eigentum von
WERBEGRAFIK SCHULZ. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist die Agentur
nicht verpflichtet. Die Herausgabe von Originaldateien ist möglich, jedoch
separat zu vergüten.

8.4. Im Rahmen des Auftrags besteht
Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung
sind ausgeschlossen.

8.5. Bei Zahlungsverzug ist WERBEGRAFIK SCHULZ berechtigt, die
Herausgabe der Leistungen zu verweigern oder bei Websites diese stillzulegen,
bis die Zahlung geleistet ist. Ebenso verhält es sich bei Kampagnen in sozialen
Medien oder Google Ads.

 

9.Veröffentlichung

9.1. Durch Projektabschluss darf WERBEGRAFIK SCHULZ das Projekt als
Referenz veröffentlichen.

 

10. Mängelhaftung (Gewährleistung)

10.1. WERBEGRAFIK SCHULZ verpflichtet sich,
den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt zu erledigen.
WERBEGRAFIK SCHULZ, einschließlich der
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von
WERBEGRAFIK SCHULZ, haftet für
entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10.2. Die Haftung von WERBEGRAFIK SCHULZ gegenüber
Unternehmern für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

10.3. In Fällen höherer Gewalt und bei
technischen Schwierigkeiten, die außerhalb des Einfluss- und
Verantwortungsbereichs von
WERBEGRAFIK SCHULZ liegen, ist die Haftung ausgeschlossen.
WERBEGRAFIK SCHULZ kann die fehlerfreie Funktionalität von Plugins und Themes, die von
Drittanbietern stammen nicht garantieren und übernimmt dafür keine Haftung.
WERBEGRAFIK SCHULZ verpflichtet sich,
seine Kooperationspartner und Subunternehmer mit größter Sorgfalt zu wählen.
WERBEGRAFIK SCHULZ haftet jedoch nur für
eigenes Verschulden, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
WERBEGRAFIK SCHULZ haftet nicht für
seine Kooperationspartner und Subunternehmer.

10.4. Bei dem Verlust von Daten, den der
Auftraggeber durch mangelnde Datensicherung zu verantworten hat, ist
WERBEGRAFIK SCHULZ von der Haftung
ausgeschlossen.

10.5. WERBEGRAFIK SCHULZ haftet summenmäßig maximal
beschränkt auf die Höhe des Auftragsvolumens. Ein über den Materialwert
hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

10.6. Der Auftraggeber haftet für die
Rechtssicherheit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und
Inhalte.

Für die vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen (z.B. Entwürfe) entfällt
jede Haftung durch
WERBEGRAFIK SCHULZ.

10.7. Beanstandungen gleich welcher Art
sind innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei
WERBEGRAFIK SCHULZ geltend zu machen.
Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen und abgenommen.

 

11. Datenschutz

11.1. WERBEGRAFIK SCHULZ verpflichtet sich, breitgestellte
Kundendaten vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte zu verbreiten. Hilfspersonen
(z.B. freie Mitarbeiter), gelten nicht als Dritte. Die Speicherung und Nutzung
personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des
Vertragsverhältnisse.

11.2.Der Auftraggeber verpflichtet sich,
nach Projektabschluss alle personenbezogenen Daten und Passwörter, die
WERBEGRAFIK SCHULZ zur Verfügung
gestellt wurden zu ändern.

 

12. Salvatorische Klausel

12.1.Sollten einzelne Bestimmungen
dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss
unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen unberührt Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige
vereinbart, was dem
Sinn und Zweck des wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am
Ehesten entspricht. Dies gilt ebenso für ergänzende Vertragsauslegung sowie
Lücken.

 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1. Die Sprache des Vertrages ist
Deutsch. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und
WERBEGRAFIK SCHULZ unterstehen dem
deutschen Recht. Gerichtsstand ist 91781 Weißenburg. 

13.2.Änderungen und Ergänzungen des
Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Alles aus einer Hand!

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